Newsletter Nr. 1/2018: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2018 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten
Die vom Bundesrat am 20. November 2013 beschlossene Übergangsverordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) schreibt den Pensionskassen vor, ab dem 1. Januar 2015 an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen teilzunehmen, die sie in ihren Depots als Anlagen halten und im Sinne der Versicherten ihre Stimme abzugeben.
Die PK KVO hat insgesamt Aktien von 21 schweizerischen Unternehmen in ihren Anlagen. Einmal jährlich ist die Pensionskasse verpflichtet, die Versicherten und Rentner über das Stimmverhalten zu orientieren. Dabei ist nur bekannt zu geben, wenn man abweichend zu den Anträgen des Verwaltungsrates abgestimmt (dagegen oder Enthaltungen) hat.
Der Stiftungsrat der PK KVO hat diese Stimmpflicht an Ethos delegiert. Dies insbesondere auch deshalb, weil Ethos unabhängig ist und ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte auf dem Internet unter www.ethosfunds.ch für jedermann einzusehen sind. Ethos vertritt über 230 Institutionen mit einem Gesamtvermögen von ca. 259 Mio. als unabhängiger Stimmrechtsvertreter. Gemäss der Pensionskassenstatistik des Jahres 2017 verwalteten die Vorsorgeeinrichtungen ein Vermögen von CHF 822 Mia.1)
Unsere Pensionskasse hatte per 31. Dezember 2017 direkte Aktien von Schweizer Unternehmen im Wert von ca. CHF 23.2 Mio. und hat damit ein kleines Gewicht in Bezug auf die Ausübung des Stimmrechts.