Newsletter 3/2023: Aktuelle Informationen zur PK KVO
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Sie über die aktuelle Situation der PK KVO zu informieren.
Organisation der PK KVO
Der lange Jahre mit der Pensionskassenverwaltung und Buchhaltung betraute Joël Däppen hat sich entschlossen, per 1. Dezember 2023 eine neue Herausforderung in Angriff zu nehmen. Der Stiftungsrat der PK KVO hat sich nach Rücksprache mit santésuisse entschieden, die technische Verwaltung und Buchhaltung der PK KVO an eine externe Firma auszulagern. Per 1. Januar 2024 wird diese Aufgabe an die Diventa AG (www.diventa.ch) mit Sitz in Chur übertragen. Die Geschäftsführung wird weiterhin durch den bisherigen Geschäftsführer, Roland Karau, wahrgenommen. In der Übergangszeit bis Ende 2023 ist der Geschäftsführer Ansprechpartner für alle PK-relevanten Geschäfte und Fragen.
Aufgrund der Übertragung der technischen Verwaltung an die Diventa AG wird die Zustellung Ihres persönlichen Leistungsausweises im Jahr 2024 etwas später als gewohnt erfolgen, voraussichtlich im März. Zusammen mit dem Ausweis erhalten Sie zudem dann Zugang zum Online-Portal myDiventa. Dort haben Sie in einem geschützten Bereich jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Pensionskassen-Daten und können verschiedene Simulationsberechnungen selber durchführen. Wer den Leistungsausweis aus persönlichen Gründen früher haben muss, kann sich bei uns melden.
Neue Ansprechpartner ab dem 1. Januar 2024
Aufgrund der Übernahme der technischen Verwaltung der PK KVO durch die Diventa AG erhalten Sie eine zusätzliche Ansprechpartnerin für Ihre Anliegen in Sachen Pensionskasse.
Frau Caroline Heini
caroline.heini@diventa.ch
081 552 02 97
Neue Homepage der PK KVO
Per 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Das hat den Stiftungsrat der PK KVO bewogen, eine eigene Homepage erstellen zu lassen. Alle für Sie relevanten Informationen und Reglemente finden Sie ab sofort unter www.pk-kvo.ch. Ebenso wurde eine zentrale E-Mail-Adresse mit pk@pk-kvo.ch erstellt. Sollten Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation in der Pensionskasse haben, können Sie sich gerne über diese melden.
Wechsel der Sparpläne
Einmal im Jahr können Sie Ihren Sparplan wechseln. Teilen Sie uns bitte bis zum 22. Dezember 2023 mit, auf welchen Sparplan (Standard, PlusA, PlusB) Sie wechseln wollen. Wenn Sie nicht wechseln wollen, müssen Sie nichts unternehmen.
Ein Wechsel des Sparplanes kann einmal im Jahr per 1. Januar des Folgejahres erfolgen. Unter dem Jahr ist ein Wechsel des Sparplanes nicht möglich.
Private Einkäufe zu Leistungsverbesserungen
Versicherte können während des Jahres und in diesem Jahr bis spätestens zum 28. Dezember 2023 Einkäufe zur Verbesserung Ihrer Rente einzahlen. Entsprechende Einzahlungsscheine können per Mail angefordert werden. Solche Einkäufe können in der Steuererklärung geltend gemacht werden und führen zu einem geringeren steuerbaren Einkommen. Das Vorsorgevermögen steigt und wird in der Regel besser verzinst als auf dem Sparkonto einer Bank.
Anpassungen Vorsorgereglement und Vorsorge-pläne per 2024
Per 1. Januar 2024 werden die vom Volk angenommenen Anpassungen zur AHV 2021 in Kraft treten. Dabei wird das Referenzalter für die ordentliche Pensionierung der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Das wurde sowohl im Vorsorgereglement als auch in den Vorsorgeplänen entsprechend angepasst.
Sollten Sie Fragen dazu oder zu Ihrer Situation haben, bitten wir Sie, sich gerne direkt mit uns in Verbindung zu setzen.